Schatten-Haushalt
Seitdem das Bundes- verfassungsgericht Mitte November dem Antrag unserer CDU/CSU-Fraktion zustimmte und den 2. Nachtragshaushalt der Ampel aus dem Jahr 2021 als verfassungswidrig eingestuft hat, weiß niemand, wie das nächste Haushaltsjahr finanziert wird. Die allgemeine Verunsicherung in der Bevölkerung wächst. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, nahmen sich mein Kollege Lars Rohwer und ich am Montagabend die Zeit, online aus Berlin mit interessierten Dresdnerinnen und Dresdnern über die aktuellen Problemstellungen zu sprechen. Wichtig war uns dabei, auch mit einigen Mythen aufzuräumen:
Unsere Klage
> wurde keinesfalls aus nichtigem Anlass eingereicht: In einer Demokratie darf verfassungswidriges politisches Handeln nicht einfach hingenommen werden. Es liegt in der Verantwortung der Opposition, das Regierungshandeln zu kontrollieren und bei Bedarf auch das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das gilt in besonderem Maße für Entscheidungen wie die Gestaltung der öffentlichen Haushalte mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfache Verstöße gegen das Grundgesetz festgestellt und deshalb den 2. Nachtragshaushalt 2021 der Ampel nicht nur für verfassungswidrig, sondern sogar für nichtig erklärt. Das Urteil stärkt die Schuldenbremse – das ist aus Gründen der Generationengerechtigkeit und nachhaltiger Finanzen richtig. Schließlich müssen diese Notkredite auch wieder getilgt werden. Wir sind der Überzeugung: Aktuelle Probleme dürfen nicht zu Lasten zukünftiger Haushalte und Generationen gelöst werden.
> richtet sich nicht gegen den Klimaschutz und verhindert nicht Investitionen:
Der richtige Zweck des Klimaschutzes kann nicht durch das falsche Mittel des Verfassungsbruchs erreicht werden. Für einen Staatshaushalt gilt wie für jeden Privathaushalt: Niemand kann dauerhaft über seine Verhältnisse leben und unbegrenzt Schulden aufnehmen. Die Bundesregierung ist deshalb nun aufgefordert, die staatlichen Ausgaben auf ein Normalmaß zurückzufahren und die Prioritäten so zu ordnen, dass Investitionen in Klimaschutz nicht unter die Räder geraten.
> ist nicht schuld, wenn die Wirtschaft einbricht: Die konjunkturelle Entwicklung war vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlecht und ist es nach dem Urteil weiterhin.
Im Gegensatz zur Ampel setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland und der deutschen
Unternehmen ein. Entscheidend dafür sind angebotspolitische Reformen, die vor allem auch
privates Kapital mobilisieren, wie z.B. eine Unternehmensteuerreform, welche die Steuerbelastung und die Bürokratie senkt.
> ist nicht schuld, wenn im Winter die Energiepreise steigen: Die Preisentwicklung für den kommenden Winter ist derzeit nicht absehbar. Umso wichtiger wäre, dass die Ampel die Energiehilfen auf eine verfassungsgemäße Grundlage stellt. Die Angebotsverknappung der Ampel - durch bspw. die Abschaltung der Kernkraftwerke - treibt die Preise weiter nach oben.
> zieht keine untragbaren finanziellen Folgen nach sich: Die finanziellen Folgen des Urteils sind merklich, aber keineswegs untragbar. So waren die im Klima- und Transformationsfonds nun „fehlenden“ 60 Mrd. Euro nur zu einem geringen Teil für das Jahr 2024 eingeplant. Die restlichen Mittel sollten in anderen Jahren zum Einsatz kommen. Insofern müssen in erster Linie die für das Jahr 2024 eingeplanten Mittel durch Einsparungen an anderer Stelle finanziert
werden. Angesichts von Rekordsteuereinnahmen ist festzustellen: Der Bund hat kein Einnahmen-, sondern eine Ausgabenproblem. Die Ampel muss endlich Prioritäten setzen! Es gibt eine Menge Einsparpotenziale im Bundeshaushalt, beispielhaft ist dafür das Bürgergeld. Allein 100.000 Menschen mehr in Arbeit zu bringen, würde gesamtstaatlich eine
Entlastung der Staatsfinanzen von bis zu 3 Mrd. Euro bedeuten. Und: überholte Steuersubventionen, Förderprogramme sowie überbordende Personalausstattungen müssen kritisch auf den Prüfstand.