Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride und digitale Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Das beschließt der Deutsche Bundestag heute mit dem Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.
„Mit dem Gesetz erleichtern wir Vereinen und Ehrenamtlichen die Arbeit und machen das Vereinsrecht moderner“, erklärt Dr. Markus Reichel, der fachlich in der Union für die Themen Digitalpolitik und Ehrenamt zuständig ist. Die Union hatte sich dafür eingesetzt, die Möglichkeit hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen dauerhaft gesetzlich zu verankern. „Das war mehr als überfällig. Denn wir wollen den Weg ins Ehrenamt ermöglichen – und nicht erschweren."