Markus Reichstag

Gute Nachricht für Vereine: Digitale Mitgliederversammlungen sind wieder möglich

Vereine sollen künftig grundsätzlich hybride und digitale Mitgliederversammlungen einberufen dürfen. Das beschließt der Deutsche Bundestag heute mit dem Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht.

„Mit dem Gesetz erleichtern wir Vereinen und Ehrenamtlichen die Arbeit und machen das Vereinsrecht moderner“, erklärt Dr. Markus Reichel, der fachlich in der Union für die Themen Digitalpolitik und Ehrenamt zuständig ist. Die Union hatte sich dafür eingesetzt, die Möglichkeit hybrider und digitaler Mitgliederversammlungen dauerhaft gesetzlich zu verankern. „Das war mehr als überfällig. Denn wir wollen den Weg ins Ehrenamt ermöglichen – und nicht erschweren."

"Für viele Menschen, die sich neben Beruf und Familie auch in Vereinen engagieren, sind digitale Lösungen eine einfache und flexible Alternative.“

Dr. Markus Reichel MdB

Während der Pandemie haben sich digitale Mitgliederversammlungen bei Vereinen bewährt. Nach dem Auslaufen der Covid-19-Gesetzgebung im vergangenen Jahr konnten Vereine keine digitalen Mitgliederversammlungen mehr durchführen, wenn die Satzung das nicht hergab. Die Union hat dieses Thema so lange auf die Tagesordnung gesetzt, bis die Ampel endlich die Notwendigkeit einer dauerhaften gesetzlichen Regelung erkannt hat. Ursprünglich wollte die Union rein digitale Mitgliederversammlungen auch aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erlauben. Hier fordert die Ampel-Koalition einen vorherigen Mitgliederbeschluss. „Die Koalition macht es an dieser Stelle zwar unnötig kompliziert. Aber alles in allem sind wir mit unserer Beharrlichkeit ans Ziel gekommen und haben eine moderne Erleichterung der Vereinsarbeit erreicht“, so Markus Reichel.

Hintergrund: Künftig können Vereine mit Vorstandsbeschluss bestimmen, dass Mitgliederversammlungen hybrid stattfinden. Hybrid heißt dabei, dass sich Mitglieder je nach Wunsch entweder am Veranstaltungsort einfinden oder digital zuschalten können. Für rein digitale Mitgliederversammlungen braucht es einen einmaligen Mitgliederbeschluss. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Vereinssatzung angepasst werden muss.