Martin Luther 617287

Markus Reichel & die MIT Sachsen

Kurz & knapp: Die Meilensteine der MIT Sachsen

1) Starfög

Schon 2015 hat die MIT-Sachsen zusammen mit der JU Sachsen und Niederschlesien unter dem Titel „Starfög“ die Idee einer niedrigschwelligen Unterstützung für Start-ups entwickelt. Ziel war die Stärkung von Jungunternehmern schon in der Gründerphase, damit diese sich auf die Entwicklung ihrer Geschäftsidee und den Aufbau ihres Unternehmens konzentrieren können.2016 wurde diese Forderung durch den Landesparteitag zur Beschlusslage der Sächsischen Union. Mit dem InnoStartBonus wurde diese Idee durch die Sächsische Landesregierung noch in dieser Legislatur umgesetzt.

2) Reform der Insolvenzanfechtung

Die MIT Sachsen brachte das Thema auf dem Bundesmittelstandstag 2015 in Dresden auf die Agenda. Ein entsprechender Antrag wurde von den fast 500 Delegierten angenommen und führte 2015 u einer Reform der Insolvenzordnung. Durch die Verkürzung des Vorsatzanfechtungszeitraums von zehn auf nunmehr vier Jahre sinkt die Unsicherheit für Gläubiger. Zudem gilt die Vermutung der Unkenntnis des Gläubigers über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nun auch, wenn beide Parteien eine Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Die bisherige Regelung führte oftmals dazu, dass viele Mittelständler mit teils unberechtigten Forderungen von Insolvenzverwaltern überzogen wurden, wenn sie als Gläubiger vor der Insolvenz eines schuldhaften Geschäftspartners von diesen Zahlungen erhielten.

3) Absenkung der Krankenkassenmindestbeiträge für Selbstständige

Die Absenkung der Krankenkassenmindestbeiträge für Selbstständige war eine Kernforderung der MIT Sachsen, die wir zum Bundesmittelstandstag 2017 als Antrag eingebracht und beschlossen haben. Anschließend wurde dieses Anliegen in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2018 übernommen und mittlerweile umgesetzt. So wurde der monatliche Mindestbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ab 2019 halbiert. Bislang konnten sich Gründer bzw. Unternehmer mit geringen Einnahmen die hohen Mindestbeiträge der gesetzlichen Krankenkasse kaum leisten, da diese an einem (zu hoch) geschätzten Monatseinkommen orientiert waren.

4) Erhalt und Stärkung des Meisterbriefs

2004 wurde die Meisterpflicht für über 50 Handwerksberufe abgeschafft, was dazu führte, dass die Ausbildungszahlen in diesen Berufen stark gesunken sind. Die MIT Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Meisterpflicht in diesen Branchen wieder eingeführt wird und konnte bereits einen Teilerfolg erzielen. So stimmte der Bundesrat im Februar 2019 einem Antrag Bayerns zu, der die Bundesregierung dazu aufruft, den verpflichtenden Meisterbrief in allen Handwerken wieder einzuführen, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist. Der Erhalt des Meisterbriefes und die Prüfung der Wiedereinführung wurden zudem beim CDU-Bundesparteitag 2016 beschlossen und sind nun Teil des Koalitionsvertrages der Bundesregierung. Dieses Anliegen wurde beinahe ausschließlich und vehement von der Mittelstandsvereinigung gefordert.

5) Förderung bei und nach der Meisterausbildung

Ein weiteres Anliegen der MIT Sachsen ist die Stärkung der Meisterausbildung. So wurde 2016 vom Sächsischen Landtag der Meisterbonus eingeführt, um sächsischen Handwerkern einen finanziellen Anreiz zur Absolvierung der Meisterprüfung zu bieten. Diese erhalten nun 1.000€ nach erfolgreichem Abschluss. Zudem werden laut Beschluss des CDU-Bundesparteitags 2016 eine Erhöhung der Leistungen des Meister-Bafögs, eine bundesweite Einführung des Berufsabiturs sowie Zugangsmöglichkeiten für Meister zu Master-Studiengängen gefordert.

6) Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Durch eine Reform des Bauvertrags- und Gewährleistungsrechts, haftet seit Januar 2018 nicht mehr zwangsläufig der Handwerker für mangelhaftes Material, sondern derjenige, der den Produktfehler tatsächlich zu verantworten hat.

7) Bürokratieentlastungsgesetz (Abschaffung der Vorfälligkeit der SV-Beiträge)

Ab Januar 2017 trat das zweite Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Dieses soll gezielt mittelständische Unternehmen von bürokratischen Hürden entlasten, z.B. durch Vereinfachungen im Steuerrecht. Eine Abschaffung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge konnte hierbei zwar (noch) nicht umgesetzt werden, sodass SV-Beiträge von den Arbeitgebern noch immer geschätzt und im Monat vor ihrer Fälligkeit abgeführt werden müssen. Zumindest wurde jedoch eine vereinfachte Lösung bei der Schätzung der Beiträge beschlossen, wenngleich die dabei auftretenden Abweichungen im Folgemonat ausgeglichen werden müssen. Wir fordern weiterhin eine Abschaffung der Vorfälligkeit, um Unternehmen spürbar zu entlasten!

8) Altersvorsorgepflicht für Selbständige

Kleinst-und Kleinunternehmer vernachlässigen oft ihre Altersvorsorge während der beruflichen Laufbahn. Die MIT Sachsen spricht sich für die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbstständige aus. Die Bundesregierung hat dieses Anliegen in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 festgehalten und arbeitet derzeit an einer Umsetzung. Besonders wichtig ist für uns dabei die Beachtung der Wahlfreiheit des Unternehmers.

9) Weltraumgesetz

Die MIT Sachsen fordert ein Weltraumgesetz, sodass Unternehmen in Deutschland Rechtssicherheit für den Abbau von extraterrestrischen Ressourcen (Weltraumbergbau) haben. Die Bundesregierung hat dieses Ziel im Koalitionsvertrag verankert und einen entsprechenden Gesetzesentwurf für 2020 angekündigt.

10) Flexi-Rente

Mit Einführung der Flexirente können sowohl die Auswirkungen des Fachkräftemangels, als auch des demographischen Wandels durch eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Beschäftigten gemildert werden.

11) Soli-Abschaffung

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht eine Abschaffung des Solidaritätszuschlages für 90% der Beschäftigten im Rahmen einer Freigrenze vor. Wir fordern stattdessen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages, um auch mittlere Einkommen zu entlasten.

12) Oberschulen, duale Ausbildung und Berufsorientierung stärken

Mit dem Handlungsprogramm zur nachhaltigen Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen wird die Unterrichtsversorgung an sächsischen Schulen gewährleistet und dem deutschlandweiten lehrermangel entgegengewirkt. Zudem wird das Projekt Praxisberater durch Landesmittel ausgebaut, um die berufliche Orientierung für Schüler und Eltern zu verbessern. Hinzu kommt die Weiterführung der Berufseinstiegsbegleitung, die abschlussgefährdete Jugendliche an Förder- und Oberschulen bei der Erreichung des Schulabschlusses und im Übergang zu einer dualen Ausbildung unterstützt. Die auslaufende Förderung durch den Bund wird dabei ab 2019 vom Freistaat Sachsen übernommen.

13) Evaluation des Breitbandkompetenzzentrums

Sächsische Landkreise sollen Breitbandkoordinatoren benennen, die die Gemeinden beim Breitbandausbau unterstützen. Der Freistaat stellt hierfür weitere Mittel zur Verfügung. Damit soll die gute Arbeit des Breitbandkompetenzzentrums flankiertwerden, indem zusätzliche Kompetenzzentren vor Ort in den Landkreisen bereitgestellt werden.

15) Breitbandausbau flächendeckend sichern

Mit dem Breitbandfonds in Höhe von 700 Mio. Euro übernimmt der Freistaat Sachsen die Kosten der Kommunen am Breitbandausbau. Zudem wurden bürokratische Hürden bei der Beantragung der Förderung abgebaut sowie durch die Förderrichtlinie des Bundes entschieden, dass ausschließlich Glasfaserkabel gefördert werden, die im Gegensatz zu Kupferkabeln Gigabitgeschwindigkeiten zulassen. Ältere Förderanträge für Kupferkabel können durch die Kommunen auf Glasfaserkabel upgegradet werden. Dennoch können aufgrund von EU-Recht nur Regionen gefördert werden, die nicht bereits mit 30 MBits angeschlossen sind.

16) Digitale Kompetenzen zum Bildungsstandard machen

Die Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern zum Digitalpakt Schule bildet die Grundlage für notwendige Investitionen der Kommunen in die Ausstattung aller Berufsschulen und allgemeinbildenden Schulen mit zeitgemäßen Lehr- und Lernmaterialien.

17) Abschaffung der kalten Progression

Laut Koalitionsvertrag der Bundesregierung soll alle zwei Jahre ein Bericht zur Entwicklung der kalten Progression vorgelegt und bei Bedarf anschließend der Einkommensteuertarif entsprechend angepasst werden.